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Zu Beginn möchte ich
das ottonische Reichskirchensystem als Verdienst Otto des Großen in der Schulbuchmeinung
kurz charakterisieren: |
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Dies setzte ein gutes Einvernehmen mit dem Papst voraus, welches unter den Ottonen, die für das Papsttum als Schutzmacht funkierten, mit dem Privilegium Ottonianum von 962 zementiert wurde. Beides, das uneingeschränkte Recht der Investitur und die Unterordnung des Papstes unter dem Kaiser, wurde im Investiturstreit durch das erstarkte Papstum Ende des 11. Jahrhunderts in Frage gestellt. Die Einsetzung von Bischöfen durch Laien (dem Kaiser) wurde nun verboten und die wichtigste Voraussetzung des ottonischen Reichskirchensystems fiel damit weg. Damit wurde den Saliern als Nachfolgern der Ottonen ein wichtiger Grundpfeiler ihrer Macht entzogen und das Kaisertum deutscher Nation entscheidend geschwächt.
Wir wollen im zweiten Teil etwas
mehr hinter die Kulissen blicken und uns fragen:
Ist Ottos Kirchenpolitik, die in späterer Zeit für
das Reich zu folgenschweren Entwicklungen führen sollte (Investiturstreit s.o.), ein kennzeichnender
Zug des 10./11. Jahrhunderts? Kann sogar von einer bahnbrechenden Konzeption Otto des Großen
in Bezug auf die Reichskirche gesprochen werden? Hatte Otto hier einen politischen Geistesblitz?
Nein, hatte er nicht! Auch
wenn es Schulhistoriker und nationale Träumer gerne anders hätten, es stehen Ottonen
und Salier in einer langen Tradition einer monarchischen Kirchenhoheit, die sich bis zum römischen
Kaiser Konstantin zurückverfolgen läßt. Die ottonisch-salische Reichskirche
steht demzufolge in einer direkten Nachfolge einer römischen Reichskirche, die sich über
die fränkisch-karolingische Zeit bis in das ostfränkische Reich ottonisch-salischer
Prägung hinüber gerettet hatte. Das zeigt auch der frühe Griff der Ottonen nach
der Kaiserwürde. Zudem hatten sie es durch die vielen Bistumsneugründungen im Ostfrankenreich
leichter, als herrschende Dynastie zu den einzelnen Bistümern ein spezifisch begründetes
Herrschaftsverhältnis herzustellen.
Betrachten wir dies in einzelnen Punkten:
1. Hoheitsrechte:
Eine geistliche Fürstengewalt, also die Ausprägung
nutzbarer Hoheitsrechte durch Bischöfe und Äbte, dies im Gegensatz zu einer unter
den Karolingern bestehenden Immunität, war im Wesentlichen erst ab Heinrich II. im Entstehen,
völlig aber erst unter den Saliern verwirklicht. Mit der Übertragung von Hoheitsrechten
an die Bischöfe war ein Gegengewicht zum Grafenadel nicht zu gewährleisten, entstammten
diese doch selbst zum überwiegenden Teil dieser Schicht.
2.
Investitur: Dies
war die Voraussetzung für die ottonisch-salische Kirchenpolitik. Wir müssen jedoch
feststellen, dass auch diese bereits bei den fränkischen Merowingern vorhanden war, sich
bei den Karolingern auch auf Abteien erstreckt hat, bei den Ottonen jedoch eine neue Qualität
durch die persönliche Investitur mit dem Bischofsstab durch den König erhielt. Diese
Einsetzung wurde bei den Karolingern durch die Überreichung einer Urkunde getätigt.
Die ottonische Investitur stellte sich also als persönlicherer und symbolischerer Staatsakt
da, als die trockene Überbringung durch die karolingische Reichsbürokratie. Hier
stand das fränkische Reich Rom näher als das bereits auf persönliche Abhängigkeit
ausgerichtete mittelalterliche Ottonenreich.
3. Die Hofkapelle:
Dies kann wirklich als Konzeption der Liudolfinger Otto und Brun angesehen werden. Wobei die
Hofkapelle selbstverständlich nicht als feststehendes Gebäude, denn es gab ja noch
nicht einmal einen festen Hof, sondern als Gruppe von Geistlichen zu verstehen ist, die im
Troß des Herrschers mitreisten. Aus diesem Kreis der ihnen vertrauten Kirchenmänner
ernannten die Ottonen in vielen Fällen ihre Bischöfe und Äbte. Die Hofkapelle
ist zudem als Faktor der Integration des Hochadels in das Reichsgefüge nicht zu unterschätzen.
4. Einfluß auf Glaubensfragen und Kirchenverfassung nahmen
bereits spätantike Kaiser und fränkische Merowingerkönige. Die ottonischen Könige
schienen indes keine Möglichkeit oder keinen Ehrgeiz gehabt zu haben, geistliche oder
soziale Mißstände zu beseitigen, obwohl es diese im 10 Jhd. zuhauf gab. Für
die Kirche war es eine Zeit der Schwäche. Die Ottonenherrscher hatten keine Konzeption,
diese zu beseitigen. Lediglich der Versuch von Otto III., eine neue weltliche und religiöse
Weltordnung mit dem Zentrum Rom zu errichten, hob sich von der üblichen Kirchenpolitik
ab, scheiterte aber kläglich, weil Otto III. zu jung starb, um sich durchzusetzen. Heinrich
II. kehrte zum Altbewährten zurück. Die Ottonen hatten zwar großen Einfluß
auf Bistumbesetzungen, aber kaum Einfluß auf Glaubensfragen. Gleichwohl kann von autokratischer
Kirchenhoheit des Königs keine Rede sein, das zeigten schon die Schwierigkeiten, die Otto
der Große mit der Errichtung des Erzbistums Magdeburg hatte.
Zusammenfassung: Die Ottonen und Otto der Große im speziellen
hatten im Umgang mit der Kirche karolingische Vorbilder fortgeführt, lediglich die Hofkapelle
als Reservoir für Reichsbischöfe und Hofverwaltung, wobei hier auch der Einfluß
der Königin berücksichtigt werden muß, stellt etwas kirchenpolitisch neues
und typisch ottonisches dar.
Hauptquellen:
Mönchtum, Kirche, Herrschaft 750-1000, Sigmaringen:
Thorbecke, 1998
Heussi, Karl: Kompendium der Kirchengeschichte, Tübingen: Mohr, 1991
Otto
der Große Ottonenzeit.
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Letzte Änderung:
6. Juni 2002