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Der Henker war der meist gebrauchteste,
jedoch der wohl unehrenhafteste Beruf überhaupt im Mittelalter. Der Ritter,
der auf dem Schlachtfeld die Feinde niedermetzelte, wurde als Held gefeiert,
aber der Henker, der die Gesetzesbrecher hinrichtete, wurde verschmäht
und galt als unehrenhaft. Schon an seiner speziellen Kleidung konnte man ihn
erkennen: War z.B. sein Wams und seine Hose an der rechten Seite grün
und auf der linken Seite rot gefärbt, so konnte man daraus schließen,
dass er seinen Beruf von seinen Vater geerbt hatte. Eine andere Arbeitsstelle
stand ihm nicht zu, auch wenn er - wie es bei vielen war - wegen seiner Berufung
unter großen seelischen Qualen litt. Der Henker durfte mit seiner Familie
nicht in öffentliche Bäder und wer bei einem Gespräch mit einem
Henker ertappt wurde, galt ebenfalls ab sofort als unehrenhaft. In den Wirtshäusern
musste der Scharfrichter an speziell für ihn und seine Familie vorgesehenen
Tischen speisen und den Gottesdiensten nur auf Sonderplätzen lauschen.
Ihnen wurde eine kirchliche Trauung sowie eine kirchliche Bestattung verwehrt.
Niemand spielte mit deren Kindern und keine Hebamme half der Frau des Henkers.
Nur wenn den Kranken die Stadtärzte und Bader nicht mehr weiterhelfen
konnten, gingen sie zum Henker, der ihnen dann z.B. die ausgerenkten Glieder
wieder einrenkte. Er verkaufte ihnen auch das von Ausschlag und Epilepsie befreiende
Blut der Hingerichteten. Aus den Hirnschädeln der Toten wurden Pillen
gegen Tollwut hergestellt und die Haut der Erhängten diente zur Heilung
von Gicht. Das Einzigste, was ein Henker für die Verurteilten tun konnte,
war, dass er ihnen einen schnellen Tod bereitete. So weiß man, dass viele
Vollstrecker den zum Rädern Verurteilten zuerst den Hals brach, bevor
sie ihnen das Rückrad stückchenweise brechen mussten. Die, die den
Feuertod zu erwarten hatten, wurden heimlich erdrosselt oder man erstach sie,
um ihnen die unendlichen Qualen zu ersparen und diejenigen, die gehängt
werden sollten, brach der Henker mit beiden Händen zuvor den Rückenwirbel.
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