Die höheren Strafen

Navigation: Warum wurde im Mittelalter so hart bestraft ? Wer wurde bestraft ? Die niederen Strafen Die höheren Strafen Das Leben des Henkers

Höhere Strafen richteten sich gegen Delikte gegen das Land bzw. den König, sowie gegen größere Verbrechen gegen die Öffentlichkeit. Frauen, die ein schweres Verbrechen begangen hatten, mussten damit rechnen, dass sie ertränkt, verbrannt oder lebendig begraben wurden, weil ihr Körper nicht zur Schau gestellt werden durfte.
Auf Strafmilderung konnten nur Frauen hoffen, die ein Kind erwarteten. Sie wurden mit einem Rutenbündel blutig geschlagen, geschoren oder sie wurden nach der Geburt des Kindes hingerichtet.
Die höheren Strafen waren fast alles Todesstrafen. Zu den Wichtigsten gehörten:

Das Enthaupten

Das Enthaupten war die schnellste Möglichkeit jemanden hinzurichten. Jedoch erforderte es große Geschicklichkeit. Der Henker musste mit dem Schwert, das zusätzlich sehr schwer war, genau zwischen die Halswirbel treffen und der Spalt musste anschließend so groß sein, dass ein Wagenrad zwischen Kopf und Rumpf hindurchfahren konnte.
Denn sonst - hieß es - wäre der Tote in der Lage wieder zurückzukehren.
Auf Doppelehe, Gotteslästerung, Entführung, Landesverrat und Blutschande folgte die Enthauptung des Täters.

Allein die Enthaupteten bekamen ein standesgemäßes Begräbnis. Die anderen Verurteilten wurden an dem Ort der Hinrichtung den Hunden, Raben und der Witterung überlassen.

Das Verbrennen

Es gab drei Arten der Verbrennung:
1. Der Verurteilte wurde an den Armen und Beinen an einen Pfahl gebunden und darum wurde das Feuer entfacht.
2. Er wurde gefesselt und direkt auf den Scheiterhaufen geworfen oder
3. Man band die Person an eine Leiter und stieß diese in das auflodernde Feuer.
Damit der Hingerichtete vollständig verbrannte, wurde noch zusätzlich Öl, Schwefel und Kohle in den Scheiterhaufen getan. Das hatte den Grund, dass nach altem Glauben alles, was das Feuer berührte gereinigt sein würde und wenn alles verbrannt sei, nichts Böses mehr übrig wäre
.

Die Zweiteilung

Bei der Zweiteilung wurde der Missetäter zwischen zwei Pfählen mit gespreizten Beinen kopfüber aufgehangen und vom Richter mit einem Schwert vom Unterleib bis zum Kopf symmetrisch durchgetrennt.

Die Vierteilung

Die Vierteilung erfolgte, indem man die Gliedmaßen des Tätes an je ein Pferd anband und die Pferde auseinander trieb. Diese Todesstrafe folgte auf schweren Landesverrat und Königsmord.

Das Rädern

Hat jemand einen Mord, schwere Brandstiftung, schweren Landesverrat oder Kirchendiebstahl begangen, wurde seine Wirbelsäule mittels eines großen Wagenrades gebrochen und anschließend auf das Rad geflochten.

Das Aufspießen / Pfählen

Beim Aufspießen musste sich der Jeweilige auf einen Pfeiler aus Eichenholz setzen und dieser bohrte sich dann langsam durch den gesamten Körper bis er aus dem Mund wieder herauskam. Das Aufspießen wurde aber nur bei männlichen Gesetzesbrechern in Gebrauch genommen.

Das Lebendigbegraben

Der Täter wurde nicht, wie angenommen, bei lebendigem Leibe in einem Sarg begraben, sondern er wurde bis zum Kopf eingegraben und man ließ ihn anschließend dahinvegetieren.

Das Ertränken

Meist wurde an dem Verurteilten ein großer Stein oder etwas ähliches befestigt und dieser darauf in einem See oder Fluss geworfen.

Das Erhängen

Das Erhängen konnte auf verschiedene Weisen stattfinden. Meist wurde der Verurteilte an einen Baum gehangen und unter ihm stand ein Pferd oder ein Ochse mit einem Karren. Ein aufwändiger Galgen, wie man ihn noch heute kennt, wurde im Mittelalter noch nicht verwendet.

Kochendes Wasser oder Öl, mit dem man übergossen wurden, drohte Ketzern, schwere Münz- und Urkundenfälschern.

Bei einem unbeabsichtigten Totschlag musste der Täter ein steinernes Kreuz am Ort des Geschehens aufstellen, zehn Seelenmessen lesen lassen, drei Wallfahrten in die nähere Umgebung und eine nach Rom unternehmen.

Das Ausdärmen war eine weitere grausame Sühne, bei der man dem Verbrecher ohne Betäubung den Bauch aufgeschlitzte und die Gedärme entnahm.

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© 2002 Letzte Änderung: Mittwoch, 29. August 2002