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Höhere Strafen richteten sich
gegen Delikte gegen das Land bzw. den König, sowie gegen größere Verbrechen
gegen die Öffentlichkeit. Frauen, die ein schweres Verbrechen begangen hatten,
mussten damit rechnen, dass sie ertränkt, verbrannt oder lebendig begraben wurden,
weil ihr Körper nicht zur Schau gestellt werden durfte.
Auf Strafmilderung konnten nur Frauen hoffen, die ein Kind erwarteten. Sie wurden mit
einem Rutenbündel blutig geschlagen, geschoren oder sie wurden nach der Geburt
des Kindes hingerichtet.
Die höheren Strafen waren fast alles Todesstrafen. Zu den Wichtigsten gehörten:
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Das Enthaupten |
Das Enthaupten war die schnellste Möglichkeit
jemanden hinzurichten. Jedoch erforderte es große Geschicklichkeit. Der
Henker musste mit dem Schwert, das zusätzlich sehr schwer war, genau zwischen
die Halswirbel treffen und der Spalt musste anschließend so groß
sein, dass ein Wagenrad zwischen Kopf und Rumpf hindurchfahren konnte.
Denn sonst - hieß es - wäre der Tote in der Lage wieder zurückzukehren.
Auf Doppelehe, Gotteslästerung, Entführung,
Landesverrat und Blutschande folgte die Enthauptung des Täters. |
Allein die Enthaupteten bekamen ein
standesgemäßes Begräbnis. Die anderen Verurteilten wurden an dem Ort
der Hinrichtung den Hunden, Raben und der Witterung überlassen.
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Das Verbrennen |
Es gab drei Arten der Verbrennung:
1. Der Verurteilte wurde an den Armen und Beinen an einen Pfahl gebunden und
darum wurde das Feuer entfacht.
2. Er wurde gefesselt und direkt auf den Scheiterhaufen geworfen oder
3. Man band die Person an eine Leiter und stieß diese in das auflodernde
Feuer.
Damit der Hingerichtete vollständig verbrannte, wurde noch zusätzlich
Öl, Schwefel und Kohle in den Scheiterhaufen getan. Das hatte den Grund,
dass nach altem Glauben alles, was das Feuer berührte gereinigt sein würde
und wenn alles verbrannt sei, nichts Böses mehr übrig wäre. |
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Die Zweiteilung |
Bei der Zweiteilung wurde der Missetäter
zwischen zwei Pfählen mit gespreizten Beinen kopfüber aufgehangen
und vom Richter mit einem Schwert vom Unterleib bis zum Kopf symmetrisch durchgetrennt. |
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Die Vierteilung |
Die Vierteilung erfolgte, indem man die
Gliedmaßen des Tätes an je ein Pferd anband und die Pferde auseinander
trieb. Diese Todesstrafe folgte auf schweren Landesverrat und Königsmord. |
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Das Rädern |
Hat jemand einen Mord, schwere Brandstiftung,
schweren Landesverrat oder Kirchendiebstahl begangen, wurde seine Wirbelsäule
mittels eines großen Wagenrades gebrochen und anschließend auf
das Rad geflochten. |
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Das Aufspießen / Pfählen |
Beim Aufspießen musste sich der Jeweilige
auf einen Pfeiler aus Eichenholz setzen und dieser bohrte sich dann langsam
durch den gesamten Körper bis er aus dem Mund wieder herauskam. Das Aufspießen
wurde aber nur bei männlichen Gesetzesbrechern in Gebrauch genommen. |
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Das Lebendigbegraben |
Der Täter wurde nicht, wie angenommen,
bei lebendigem Leibe in einem Sarg begraben, sondern er wurde bis zum Kopf
eingegraben und man ließ ihn anschließend dahinvegetieren. |
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Das Ertränken |
Meist wurde an dem Verurteilten ein großer
Stein oder etwas ähliches befestigt und dieser darauf in einem See oder
Fluss geworfen. |
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Das Erhängen |
Das Erhängen konnte auf verschiedene
Weisen stattfinden. Meist wurde der Verurteilte an einen Baum gehangen und
unter ihm stand ein Pferd oder ein Ochse mit einem Karren. Ein aufwändiger
Galgen, wie man ihn noch heute kennt, wurde im Mittelalter noch nicht verwendet. |
Kochendes Wasser oder Öl, mit
dem man übergossen wurden, drohte Ketzern, schwere Münz- und Urkundenfälschern.
Bei einem unbeabsichtigten Totschlag musste der Täter ein steinernes Kreuz am
Ort des Geschehens aufstellen, zehn Seelenmessen lesen lassen, drei Wallfahrten in
die nähere Umgebung und eine nach Rom unternehmen.
Das Ausdärmen war eine weitere grausame Sühne, bei der man dem Verbrecher
ohne Betäubung den Bauch aufgeschlitzte und die Gedärme entnahm.
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