Die niederen Strafen

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Niedere Strafen drohten den einzelnen "kleinen" Verbrecher, der keinen großen Schaden angerichtet hat. Die Strafe bei Diebstählen hing, wie heute auch noch üblich, vom Wert des Gestohlenen ab.

Kleiner Diebstahl

(Wert unter 5 Gulden) Entweder folgte das Abschlagen eines Ohres oder eines kleinen Fingers, der Täter musste am Pranger stehen und mit der Rute gezüchtigt werden, zuweilen wurde er gebrandmarkt oder er wurde "nur" des Landes verwiesen.

Das Prangerstehen wurde meist bei milderen Delikten angewendet. Allerdings galt diese als eine der entehrensten Strafen.

Großer Diebstahl

(z.B. Vieh- und Getreidediebstähle, Diebstähle bei Nacht und Diebstähle aus der Kirche, der Schmiede und Mühlen, sowie Einbrüche) Der Frevler wurde gehängt, beblendet oder man schlug seine ganze Hand ab.

Falschaussage, Verleumdung,
Meineid, Gotteslästerung,
falsche Anklage
und Schmähung der Obrigkeit

... wurde mit damit bestraft, dass dem Missetäter die Zunge komplett oder nur zum Teil herausgeschnitten wurde

Vor derartigen Verstümmelungsstrafen (Ohr-, Finger-, Zunge- und Handabschlagen) konnten sich reiche Herren und Damen freikaufen.

Trunkenbolde & Zechepreller

Jene mussten sich eine Regentonne umschnallen und mit dieser durch die Straßen laufen.

Verschuldete

Derartige Rechtsbrecher hatten über eine bestimmte Zeit einen auffällig gelben Hut zu tragen.

Unbelehrbare Zicken

Frauen, die sich ständig in aller Öffentlichkeit stritten, erwartete eine Doppelhalsgeige (ein Pranger für zwei).

Hehlerei, Nötigung, Betrug
und üble Nachrede von Frauen

Wurden jedoch Frauen des Betrugs der Hehlerei, der Nötigung, oder der üblen Nachrede überführt, so verurteilte man sie zum Steintragen. Dieser Stein konnte zwischen 12,5 kg und 90 kg schwer sein. Er wurde dann um den Hals der Betroffenen gehängt und unter Voranmarsch des Stadttrommlers über eine gewisse Strecke getragen. Eine zusätzliche Geldbuße hatte jene abzugeben, die den Stein unterwegs absetzte.

Unehelicher Beischlaf

Pärchen, die vor der Hochzeit geschlechtlich miteinander verkehrten wurden mit der Schubkarre bestraft: Hierbei hatte der Mann die Frau, die in der Schubkarre saß, durch die Straßen zu schieben und die schaulustigen Bürger durften die beiden mit Müll bewerfen. Die folgenden Kinder des Paares wurden darauf ertränkt.

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© 2002 Letzte Änderung: Dienstag, 3.September 2002