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Niedere Strafen drohten den einzelnen "kleinen"
Verbrecher, der keinen großen Schaden angerichtet hat. Die Strafe bei
Diebstählen hing, wie heute auch noch üblich, vom Wert des Gestohlenen
ab.
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Kleiner Diebstahl |
(Wert unter 5 Gulden) Entweder folgte
das Abschlagen eines Ohres oder eines kleinen Fingers, der Täter
musste am Pranger stehen und mit der Rute gezüchtigt werden, zuweilen
wurde er gebrandmarkt oder er wurde "nur" des Landes verwiesen. |
Das Prangerstehen wurde meist bei milderen
Delikten angewendet. Allerdings galt diese als eine der entehrensten Strafen. |
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Großer Diebstahl |
(z.B. Vieh- und Getreidediebstähle,
Diebstähle bei Nacht und Diebstähle aus der Kirche, der Schmiede
und Mühlen, sowie Einbrüche) Der Frevler wurde gehängt, beblendet
oder man schlug seine ganze Hand ab. |
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Falschaussage, Verleumdung,
Meineid, Gotteslästerung,
falsche Anklage
und Schmähung der Obrigkeit |
... wurde mit damit bestraft, dass dem
Missetäter die Zunge komplett oder nur zum Teil herausgeschnitten wurde
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Vor derartigen Verstümmelungsstrafen
(Ohr-, Finger-, Zunge- und Handabschlagen) konnten sich reiche Herren und Damen freikaufen.
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Trunkenbolde & Zechepreller |
Jene mussten sich eine Regentonne umschnallen
und mit dieser durch die Straßen laufen. |
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Verschuldete |
Derartige Rechtsbrecher hatten über
eine bestimmte Zeit einen auffällig gelben Hut zu tragen. |
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Unbelehrbare Zicken |
Frauen, die sich ständig in aller Öffentlichkeit
stritten, erwartete eine Doppelhalsgeige (ein Pranger für zwei). |
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Hehlerei, Nötigung, Betrug
und üble Nachrede von Frauen |
Wurden jedoch Frauen des Betrugs der Hehlerei,
der Nötigung, oder der üblen Nachrede überführt, so verurteilte
man sie zum Steintragen. Dieser Stein konnte zwischen 12,5 kg und 90 kg schwer
sein. Er wurde dann um den Hals der Betroffenen gehängt und unter Voranmarsch
des Stadttrommlers über eine gewisse Strecke getragen. Eine zusätzliche
Geldbuße hatte jene abzugeben, die den Stein unterwegs absetzte. |
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Unehelicher Beischlaf |
Pärchen, die vor der Hochzeit geschlechtlich
miteinander verkehrten wurden mit der Schubkarre bestraft: Hierbei hatte der
Mann die Frau, die in der Schubkarre saß, durch die Straßen zu
schieben und die schaulustigen Bürger durften die beiden mit Müll
bewerfen. Die folgenden Kinder des Paares wurden darauf ertränkt.
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