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Das Alter des Täters war sehr bedeutsam für
die Strafe. So galten Jungen wie Mädchen
unter sieben Jahren als straffrei. Zwischen
sieben und 14 Jahren wurden Kinder, je nach Schwere des Deliktes, bedingt bestraft,
d.h. sie konnten schon des Landes verwiesen oder physisch gezüchtigt werden. Nach
Lübecker Recht konnte es sogar vorkommen, dass Jugendliche in diesen Alter schon
gehängt werden durften.
War das Kind in einem ungünstigen Alter wurde dessen Reife durch einige Experimente
festgestellt oder verworfen, z.B. bot der Richter dem Kind einen Apfel und eine Münze
an. Entschied es sich für den Apfel, wurde es für unreif und damit für
strafunmündig erklärt, wählte es jedoch die Münze wurde es zur
Rechenschaft gezogen. Diese Methode exisiert schon lange Zeit. Aus jüdischen Überlieferungen
ist bekannt, dass, als Moses drei Jahre alt war, sich die Krone des Pharao selbst auf
den Kopf setzte. Eine zweite Geschichte berichtet, dass er jene Krone auf den Boden
warf und darauf herumtrat. Ein Engel in Gestalt eines der Weisen kam herbei und wies
an, man möge dem Jungen Edelsteine und glühende Kohlen vorlegen, daraus werde
man schließen können, ob er mit Verstand handelte oder nicht. Der Engel
lenkte Moses' Hand und ließ ihn die heißen Kohlen nehmen und somit war
Moses gerettet.
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Die Grafik ist
dem Buch "So lebten Sie zur Zeit der Völkerwanderung" aus dem Tessloff Verlag entnommen. |